Honorar

Unser Honorar bemisst sich nach den gesetzlichen Gebühren der Honorartabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Verschiedene Tätigkeiten ziehen unterschiedliche Gebührentatbestände nach sich.

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir unseren Mandanten vorab Auskunft über die Kosten erteilen und über das Kostenrisiko aufklären.

Seit 2006 sind die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Beratung und die Erstellung von anwaltlichen Gutachten nicht mehr gesetzlich festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat vielmehr in § 34 RVG festgelegt, dass der Anwalt mit seinen Mandanten für eine solche Tätigkeit eine Gebührenvereinbarung treffen soll.

Betroffen sind davon vor allem solche Dienstleistungen, bei denen wir vorbeugend für Sie tätig werden. Wenn der Aufwand einer solchen Tätigkeit im Voraus abschätzbar ist, vereinbaren wir im Interesse der Gebührentransparenz in der Regel ein pauschales Honorar, welches sich nach dem Aufwand aber auch nach dem Haftungsrisiko bemisst. Möglich ist aber auch eine Abrechnung auf Zeitbasis.

Julio Paz, "Kleines Glück in der Oranienburger", 1990, Eitempera u. Collage (courtesy Galerie Eva Poll)