Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
In allen Fällen des allgemeinen Strafrechts, insbesondere im Verkehrsstrafrecht (einschließlich Strafbefehlsverfahren) übernehmen wir die Verteidigung und Vertretung in allen Stufen des Verfahrens, von der Beschuldigung und ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Ordnungswidrigkeiten
Auch auf dem Gebiet des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Sie in allen Stadien des Verfahrens.