PRESSE-/ MEDIEN-/ KUNSTRECHT

Presse und Medien bilden zwar nicht die „vierte Gewalt“ im Staat, ihre Bedeutung bei der täglichen Arbeit für Bürger und Unternehmen ist gleichwohl nicht zu unterschätzen. Massenkommunikation reicht heute von der immer noch lebendigen Tageszeitung über den Film, das Fernsehen, den Hörfunk bis zum Internet. So kommt es zu Streitigkeiten über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, über unzulässige Wettbewerbsaktivitäten und Urheberrechtsverstöße bis zu Auseinandersetzungen über die Bestandskraft von Verträgen, zu unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen und grundsätzlichen Fragen von Medieninhalten.

Angesichts der Vielgestaltigkeit der Presse- und Medienbereiche ist ein nicht geringer Teil der gesamten Rechtsordnung, wie z.B.  das Urheber- und Verlagsrecht, Presserecht, Wettbewerbsrecht, Deliktsrecht, aber auch das Arbeitsrecht tangiert.

Insoweit können die zu unserer Mandantschaft gehörenden Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, mediale und kulturelle Institutionen sowie im Medienbereich auftretende Unternehmen  rundum betreut werden, nicht zuletzt aber auch Einzelpersonen, die sich Angriffen und Beeinträchtigungen ihrer Rechte durch die Massenmedien ausgesetzt sehen.

Zum Aufgabenbereich der Kanzlei gehören insbesondere die Durchsetzung von gerichtlichen Unterlassungs- und Gegendarstellungsverfügungen, sowie die nachfolgende Realisierung von Schadensersatzansprüchen.

Im künstlerischen Bereich vertritt die Kanzlei Maler, Grafiker, Designer, Schauspieler, Schriftsteller, Galerien und Kunsthändler sowie öffentliche Kultureinrichtungen. Hierbei konzentriert sich unsere Arbeit auf die Gestaltung von Verträgen, die spätere Durchsetzung von Vertragsinhalten sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen.

Jean Hélion "Zeitungsleser", 1947 (courtesy Kunststiftung Poll)