Miet- und Immobilienrecht

Berlin ist und bleibt Mieterstadt. Wir vertreten beide Vertragsseiten, sowohl Mieter wie auch Vermieter.  Regelmäßige Problemfragen bleiben Mietpreisgestaltung, Kündigungen, Räumungsklagen, Modernisierungen und Betriebskostenabrechnungen.

Wohnungs- und Teileigentum hat nach dem Mauerfall besonders in den Innenstadtbezirken zugemommen. Hier vertreten wir Gemeinschaften, Verwaltungen und Einzeleigentümer auf der Grundlage des WEG-Rechts.

Ob Bauträgerverträge oder klassische Immobilienkaufverträge, unsere Kanzlei erstellt und prüft die Inhalte, weist auf die Risiken hin und erläutert den Mandanten solche Textbausteine, die für den Laien oft nur schwer verständlich sind.

Ist die Immobilie erst einmal erworben, steht unsere Kanzlei auch danach für Fragen der Erschließung, des Nachbarrechts und der Verwaltung zur Verfügung.

Joachim Schmettau, "Mann mit Mütze", 1989, Bronze