Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht fußt auf einer Vielzahl von Regelungen, die bisher nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst worden sind und die nur über die vielen unterschiedlichen Quellen erschlossen werden können. Verfassung, zahlreiche Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch der Arbeitsvertrag bilden die Rechtsgrundlagen.

Schwerpunkt der auftretenden Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Kündigungen, insbesondere im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes, aber auch arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Ansprüche, Abmahnungen, Eingruppierungen, Besfristungen von Arbeitsverträgen und Streitigkeiten über vertraglich vereinbarte Leistungen.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang auch der Umgang zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Zu beachten sind Besonderheiten im Prozessrecht, vor allem die 3-Wochen-Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage.